Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25.5.2018 in der gesamten Europäischen Union.
Seither fallen auch unkenntlich gemachte Gesichter von Personenabbildungen auf Fotografien unter die DSGVO.
Solange die abgebildeten Personen erkennbar bleiben, sind deren Persönlichkeitsrechte zu beachten.
Eine Veröffentlichung von vier Bildern in dieser Bildergalerie ist mir daher leider nicht mehr möglich.